Taxi Braasch ist der richtige Dienstleister, wenn es um sitzende Krankenbeförderungen geht.
Ich fahre Sie jederzeit zuverlässig zum Arzt oder ins Krankenhaus, zur Reha oder zur Dialyse.
Unter bestimmten Voraussetzungen werden Krankenbeförderungen mit dem Taxi sogar von den gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.
Und damit die Fahrkostenübernahme durch die Krankenkasse reibungslos erfolgt, habe ich auf taxi-reinfeld.de einige wichtige Informationen für Sie zusammengestellt:
Die Beförderung muss im Zusammenhang mit einer Krankenkassenleistung stehen und zwingend medizinisch notwendig sein.
Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist eine Verordnung einer Krankenbeförderung, dem so genannten Taxi-Schein.
Dieser Taxi-Schein muss vor der Fahrt von einem Arzt ausgestellt werden und eventuell von der Krankenkasse genehmigt werden.
Krankenfahrten zur voll-/teilstationären Behandlung. (Hin- und Rückfahrt)
Fahrten zur vor- oder nachstationären Behandlung im Krankenhaus.
Fahrten zu einer ambulanten Behandlung bei Patienten mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, Bl, oder H oder mit Pflegegrad 4 oder 5 (Pflegegrad 3, wenn Patienten zusätzlich mobilitätseingeschränkt sind)
Fahrten zur Dialyse
Fahrten zur Chemotherapie
Fahrten zur Strahlentherapie
einige andere chronische Erkrankungen ( MS, Schlaganfall, Parkinson )
Für jede einzelne Fahrt ist vom Versicherten eine Zuzahlung zu leisten.
Dieser Eigenanteil beträgt 10% der Fahrkosten, mindestens jedoch 5 € und höchstens 10€.
Bei Serienfahrten wie z.B. zur Dialyse oder Strahlentherapie wird der Eigenanteil meistens nur für die erste und die letzte Fahrt fällig.
Sollten Sie von Ihrer Krankenkasse einen gültigen Befreiungsausweis haben, sind Sie von allen Zuzahlungen befreit.
Falls Sie noch weitere Fragen haben, rufen Sie einfach an: 04533 4444
Carsten Braasch
taxi-reinfeld.de
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